Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK

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Konsumentenrechte

Vertrag von Rom (1957)
Das Thema Konsumentenschutz wird erstmals im Vertrag von Rom von 1957 aufgegriffen, wo es zweimal, in den Bereichen Landwirtschaft und Wettbewerb, erwähnt wird.

Kennedy und der Konsumentenschutz
US-Präsident Kennedy machte sich 1962 als erster Politiker Gedanken über den Konsumentenschutz. In einer Rede formulierte er vier grundlegende Rechte der Konsumenten:

- Recht auf Sicherheit
- Recht auf umfassende Information
- Das Recht auf Anhörung
- Das Recht auf Auswahl

Verträge von Maastricht und Amsterdam
Im Vertrag von Maastricht (1993) ist mit Artikel 129 a erstmals ein Abschnitt ausdrücklich dem Konsumentenschutz gewidmet. Damit sollen die Interessen der Konsumenten jenen der anderen Akteure der Wirtschaft gleichgesetzt werden. Im Vertrag von Amsterdam (1999) sind diese Ziele noch genauer definiert.
Die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten nehmen in der EU einen wichtigen Platz ein.

Situation in der Schweiz
Auch die Schweiz blieb nicht untätig. Sie hat ihre Gesetzgebung zum Konsumentenschutz weitgehend und autonom dem europäischen Recht angeglichen.

Welttag der Konsumentenrechte
Der Welttag der Konsumentenrechte am 15. März gibt jedes Jahr die Gelegenheit, die grundlegenden Rechte der Konsumenten zu fördern und auf jene Missbräuche und sozialen Ungerechtigkeiten hinzuweisen, welche die Rechte der Konsumenten aufweichen. Der Welttag der Konsumentenrechte wurde zum ersten mal am 15. März 1983 gefeiert. Zwei Jahre später, am 9. April 1985, nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Leitlinien der Vereinten Nationen über den Verbraucherschutz an. Die Leitlinien umfassen die Prinzipien der von den Konsumentenorganisationen geforderten Konsumentenrechte.

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