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Kennedy und der Konsumentenschutz
US-Präsident Kennedy machte sich 1962 als erster Politiker Gedanken über den Konsumentenschutz. In einer Rede formulierte er vier grundlegende Rechte der Konsumenten:
- Recht auf Sicherheit
- Recht auf umfassende Information
- Das Recht auf Anhörung
- Das Recht auf Auswahl
Verträge von Maastricht und Amsterdam
Im Vertrag von Maastricht (1993) ist mit Artikel 129 a erstmals ein Abschnitt ausdrücklich dem Konsumentenschutz gewidmet. Damit sollen die Interessen der Konsumenten jenen der anderen Akteure der Wirtschaft gleichgesetzt werden. Im Vertrag von Amsterdam (1999) sind diese Ziele noch genauer definiert.
Die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten nehmen in der EU einen wichtigen Platz ein.
Situation in der Schweiz
Auch die Schweiz blieb nicht untätig. Sie hat ihre Gesetzgebung zum Konsumentenschutz weitgehend und autonom dem europäischen Recht angeglichen.
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