Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK

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Revision des KIG

Nach zwei Revisionsprojekten, welche die Verstärkung der Information und des Schutzes der Konsumenten zum Ziel hatten, wird der Status quo beibehalten.

Einige chronologische Angaben

14. Juni 1981:

Volk und Stände nehmen den Verfassungsartikel zum Konsumentenschutz (heute Art. 97 BV, SR 101) an.

5. Oktober 1990:      

Das Konsumenteninformationsgesetz (KIG; SR 944.0) wird verabschiedet.

1. Mai 1992:

Das KIG tritt in Kraft.

23. September 2002:

Nationalrat: Frage Simonetta Sommaruga (02.5135: Revision des Konsumenteninformationsgesetzes).

4. Mai 2003:

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen unterbreitet dem Bundesrat eine Empfehlung.

16. Juni 2003:

Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Revision des KIG. Einerseits sollten dabei einige Änderungen am KIG selbst durchgeführt werden, andererseits ging es auch um eine Revision des sektoriellen Rechts. Das EVD wendet sich seinerseits an Professor Pascal Pichonnaz, Professor an der Universität Fribourg und Inhaber des Lehrstuhls für Privatrecht und römisches Recht, damit er einen Revisionsentwurf des KIG ausarbeitet.

7. April 2004:

Der Expertenbericht von Prof. Pichonnaz zur Revision des KIG, das neue Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG), geht in die Vernehmlassung.

15. Juli 2004:

Ablauf der Vernehmlassungsfrist.

2. September 2004:

Fertigstellung des Vernehmlassungsberichts durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen.

22. Dezember 2004:

Kenntnisnahme des Bundesrates von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens sowie Entscheid über das weitere Vorgehen:
Die kontroversen Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben den Bundesrat dazu bewogen, die Revision des KIG neu aufzugleisen. Zwei Arbeitsgruppen sind damit beauftragt worden, bis Mitte 2005 eine Botschaft über die Revision des sektoriellen Rechts im Bezug auf die Information des Konsumenten einerseits sowie einen Entwurf für die Revision des sektoriellen Rechts im Bereich der Produktesicherheit andererseits auszuarbeiten. Diese zweite Arbeitsgruppe wird in der zweiten Jahreshälfte 2005 einen Zwischenbericht abliefern.

29. Juni 2005

An seiner Sitzung vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat entschieden, am 14. Juli das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des KIG zu eröffnen.

14. Juli 2005

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens.

14. Oktober 2005

Ablauf der Vernehmlassungsfrist.

21. Dezember 2005

Der Bundesrat hat beschlossen, die Revision des KIG nicht weiter zu verfolgen, da eine Mehrheit der betroffenen Kreise aus der Wirtschaft und der politischen Parteien die Ansicht vertreten, dass die Forderungen zu weit gehen.

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