Verbesserungen bei der Holzdeklaration festgestellt

Bern, 25.02.2020 - Die Zahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte deklarieren, wächst stetig. Dies zeigten die Kontrollen im 2019 durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen. Nach wie vor ein Problem ist die fehleranfällige Umsetzung in bestimmten Unternehmen.

Das BFK führte im vergangenen Jahr 130 Kontrollen durch. Wie bereits in den Vorjahren legte das BFK seinen Kontrollfokus auf Unternehmen, deren Risiko für inkorrekte Deklaration vergleichsweise grösser war. Kontrolliert wurden kleine Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grosser Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt.

Erfreulich ist, dass knapp ein Drittel (rund 28%) der geprüften Unternehmen korrekt deklarierte. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, die ihre Deklarationspflicht, auch aufgrund vorhergehender Kontrollen des BFK, mit einem funktionierenden Deklarationssystem umgesetzt hatten.

Bei einem weiteren, guten Drittel (rund 35%) der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte mehrheitlich korrekt deklariert: Wobei bei 63 Prozent der bemängelten Produkte die Deklaration der Holzherkunft, bei drei Prozent die deklarierte Holzart und bei 21 Prozent sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft beanstandet werden mussten. Bei 13 Prozent der bemängelten Produkte zweifelte das BFK die deklarierte Holzart an oder bemängelte einzig die fehlende Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarierten, sind Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl deklarations-pflichtiger Produkte im Hauptsortiment. Das BFK wählte hauptsächlich Filialen aus, die bisher noch nie kontrolliert wurden. Festgestellt wurden mehrheitlich systembedingte Mängel.

Bei mehr als einem Drittel (rund 35%) der Unternehmen war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren. Die Mängel lagen meist in der fehlenden Deklaration der Holzherkunft.
Bei knapp zwei Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Angabe der Holzart als auch die Angabe der Holzherkunft.

Unternehmen, bei denen Mängel bei der Deklaration festgestellt worden sind, wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen. Ihnen wurden Fristen gesetzt, innerhalb derer sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unter-nehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Erfreulich ist, dass das BFK in keinem Fall die Berichtigung der Deklaration verfügen musste.

Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsu-menten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:
https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html


Adresse für Rückfragen

Kontakt/Rückfragen:
Fabian Reusser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (58) 462 21 13
Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (58) 462 20 46



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Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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Letzte Änderung 25.02.2020

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