Die EKK und ihre Mitglieder
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) ist eine ausserparlamentarische Kommission, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft, darunter auch der Konsumentenschutzorganisationen, ausgeglichen vertreten sind.
Schaffung der EKK im Jahr 1965
Eingesetzt wurde die EKK mit dem Beschluss des Bundesrates vom 26. Februar 1965, der das Gründungsdokument der EKK bildet.
Das Dokument gibt Auskunft über die Gründe, weshalb der Bundesrat die EKK ins Leben gerufen hat. So ist darin zu lesen, dass der Bundesrat anfänglich eine Beobachtungsphase vorgesehen hatte, um den Nutzen der Kommission zu beurteilen, welcher sich letztlich bestätigt hat. Damit die EKK funktionieren konnte, benötigte sie aber noch ein Büro. So wurde das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) gegründet, das inhaltlich der EKK untersteht und auf der Verwaltungsebene dem Generalsekretariat des WBF angegliedert ist. Das BFK führt das Sekretariat der EKK.
Mandat der EKK
Die EKK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion gemäss Artikel 57a ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 170.010). Ihr Mandat stützt sich auf mehrere Rechtsgrundlagen: die Bundesverfassung (Art. 97), das Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (KIG; SR 944.0) und das Reglement der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 1. Februar 1966 (SR 944.1).
Gemäss Artikel 9 KIG hat die EKK folgende Aufgaben im Zusammenhang mit Fragen des Konsumentenschutzes:
- Sie berät den Bundesrat und die Departemente
- nimmt Stellung bei Vernehmlassungen
- verfasst Empfehlungen und
- sucht und fördert mit allen Akteuren abgestimmte Lösungen.
«Die EKK hat eine Radar-Funktion». Mit dieser Aussage wollte der ehemalige Bundesrat Johann Schneider-Ammann die zentrale Rolle der EKK hervorheben, die als von der Verwaltung unabhängiges externes Gremium den Bundesrat unterstützen kann, um frühzeitig Massnahmen zu planen oder bestimmte Haltungen zu stärken.
Durch ihre tripartite Zusammensetzung (Berufsverbände, Konsumentenschutzorganisationen, Wissenschaft) wird der Austausch zwischen den verschiedenen Partnern erleichtert, sodass die Vorschläge der EKK jeweils breit abgestützt sind und die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen berücksichtigen.
Als von der Verwaltung unabhängiges externes Gremium zeichnet sich die EKK durch die Expertise ihrer Mitglieder aus, insbesondere der Mitglieder aus der Wissenschaft, aber auch der Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände und der Konsumentenschutzorganisationen. So lassen sich die wichtigsten Herausforderungen im Bereich der Konsumentenpolitik erkennen und die Bundesverwaltung kann besser beraten werden. Die Expertise der EKK floss beispielsweise bei der Ausarbeitung des Entwurfs für das Konsumenteninformationsgesetz von 1990 mit ein.
Die Arbeitsmethode der EKK sieht vor, dass die beteiligten Akteure innerhalb der Kommission zusammenarbeiten, diese aber auch mit anderen Stellen der Verwaltung wie etwa dem Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Bundesamt für Statistik (BFS), dem Bundesamt für Energie (BFE[tsv1] ) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Austausch steht und wenn nötig – wie in den Rechtsgrundlagen vorgesehen – externe Expertinnen und Experten anhört. So hat das BJ hat die EKK etwa im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zur Selbstregulierung bezüglich aggressiver Werbung im Bereich des Konsumkredit- und des Kreditkartengeschäfts zu Rate gezogen. Die EKK hat daraufhin den Bericht zuhanden des BJ vom 29. April 2020 verfasst, sodass der Bundesrat die Vereinbarung anschliessend genehmigen konnte.
Mit ihren Empfehlungen und Stellungnahmen zeigt die EKK die wichtigsten Herausforderungen der Schweizer Konsumentenpolitik auf. Dazu gehören unter anderem Themen wie der Boom der neuen Technologien, der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Energie und nachhaltiger Konsum.
Boom der neuen Technologien (Link wohin?)
Dieser Themenbereich wurde von der EKK bereits aufgegriffen, bevor über Datenschutzfragen oder Haftungsprobleme im Zusammenhang mit chinesischen Plattformen und deren Zugangsbedingungen zum Schweizer Markt diskutiert wurde. Die EKK hat sich sehr dafür eingesetzt, dass sich dieser Bereich auf eine konsumentenfreundliche Art und Weise weiterentwickelt.
So wurde am 13. März 2025 ein Runder Tisch organisiert, an dem das SECO, der Preisüberwacher, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft sowie von Konsumentenschutzorganisationen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Personalisierung durch Technologie debattiert haben, was auch von den Medien aufgenommen wurde.
Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten (Link wohin?)
Hier sei insbesondere auf die Empfehlung vom 29. April 2021 betreffend Food Fraud verwiesen, in der es um die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug geht. Das Thema wurde von Nationalrätin Martina Munz in einer am 14. Juni 2021 eingereichten Motion aufgenommen, welche der Bundesrat am 25. August 2021 angenommen hat.
Herausforderungen im Bereich Energie und nachhaltiger Konsum (Link wohin?)
Mitglieder der Eigenössischen Kommission für Konsumentenfragen
