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Veröffentlicht am 14. März 2013

EKK - Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) empfiehlt die Beibehaltung der obligatorischen Herkunftsdeklaration für Lebensmittel

Bern, 14.3.2013 - Wer heute Lebensmittel in Verkehr bringt, ist verpflichtet das Produktionsland auf der Verpackung zu deklarieren. Diese Bestimmung soll mit der Revision des Lebensmittelgesetzes nun stark aufgeweicht werden.