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Veröffentlicht am 7. Oktober 2015

Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen werden neu geregelt

Bern, 7.10.2015 - Die Aufteilung der Finanzhilfe an Konsumentenorganisationen wird vereinfacht. Damit wird ein Beitrag an den Bürokratieabbau geleistet. Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung am 7. Oktober 2015 genehmigt. Das neue System orientiert sich am aktuell geltenden rechtlichen und finanziellen Rahmen