Sicher konsumieren

Hersteller oder andere Inverkehrbringer sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht.

Auch Konsumenten haben die Möglichkeit, Produkte zu melden, die ihrer Meinung nach nicht sicher sind:

Durch ein geeignetes Verhalten können Konsumenten das Risiko des Konsums von Produkten reduzieren. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Sicherheitskampagnen des Bundes:

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Letzte Änderung 27.04.2021

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https://www.konsum.admin.ch/content/bfk/de/home/produktesicherheit/sicher-konsumieren.html