Am 15. März 1962 richtete US-Präsident J. F. Kennedy eine Erklärung an den amerikanischen Kongress, in der er den Schutz der Verbraucherinteressen thematisierte und die vier Grundrechte der Konsumentinnen und Konsumenten erwähnte: das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht gehört zu werden. Damit unterstrich er, dass eine gesunde Wirtschaft auch vom Schutz der Interessen der Konsumenten abhängt.
Medienmitteilung EKK, Runder Tisch, Konsumentinnen und Konsumenten unter Preisdruck
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