Am 15. März 1962 richtete US-Präsident J. F. Kennedy eine Erklärung an den amerikanischen Kongress, in der er den Schutz der Verbraucherinteressen thematisierte und die vier Grundrechte der Konsumentinnen und Konsumenten erwähnte: das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht gehört zu werden. Damit unterstrich er, dass eine gesunde Wirtschaft auch vom Schutz der Interessen der Konsumenten abhängt.
Holzhandelsregulierung in der Schweiz
Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) tritt die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft. Sie verlangt von allen Marktakteuren ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.
Das BFK ist für die Holzdeklaration gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten verantwortlich und kann über die Implementierung und die laufenden Umsetzungsarbeiten der HVV keine Auskünfte erteilen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle beim BAFU holzhandel@bafu.admin.ch.
Weitere Informationen zum Thema HHV finden Sie unter Holzhandelsregulierung in der Schweiz (admin.ch)
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