Publikation von Rückrufen

Erwägen Sie, kostenlos einen Produktrückruf oder einen Sicherheitshinweis über die Kommunikationskanäle des BFK zu publizieren? Hier finden Sie alles, was Sie dazu wissen müssen:

Was ist der Nutzen für Ihr Unternehmen?

Aus drei Gründen sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Produktrückruf bzw. Sicherheitshinweis über die Kommunikationskanäle des BFK und des Bundes zu publizieren:

  • Erhöhung des Impacts: Eine Publikation über unsere Kommunikationskanäle erhöht die Verbreitung und damit den Impact ihres Produktrückrufs bzw. Ihres Sicherheitshinweises.
  • Positives Image: Mit einer Publikation über die Kommunikationskanäle des Bundes dokumentieren Sie, dass Ihr Unternehmen mit den Behörden freiwillig kooperiert und seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt. Ein solches Vorgehen wird in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.
  • Einsparung von Kosten: Unter Umständen können Sie aufgrund der Publikation über das BFK auf andere, kostspielige Massnahmen verzichten. Die Publikation eines Produktrückrufs oder eines Sicherheitshinweises ist für Ihr Unternehmen kostenlos und nur mit einem minimalen Arbeitsaufwand verbunden.

Welches sind die Voraussetzungen einer Publikation?

Die Publikation eines Produktrückrufs oder Sicherheitshinweises ist für Ihr Unternehmen grundsätzlich freiwillig – ausser die zuständige Marktaufsichtsbehörde hat die Publikation verfügt. Voraussetzung einer Publikation ist das Einverständnis Ihres Unternehmens und der zuständigen Marktaufsichtsbehörde.

Auf welchen Kommunikationskanälen erfolgt die Publikation?

Die Produktrückrufe und Sicherheitshinweise werden über folgende Kommunikationskanäle publiziert:

Oft werden die Produktrückrufe und Sicherheitshinweise des BFK von Medien und anderen Organisationen (z.B. Konsumentenorganisationen, andere Produktsicherheits-Plattformen) über deren eigenen Kommunikationskanäle weiterverbreitet.

Wie ist der Ablauf einer Publikation? Was muss Ihr Unternehmen tun?

Wie Sie nachfolgendem Ablauf entnehmen können, ist eine Publikation für Ihr Unternehmen nur mit einem minimalen Aufwand verbunden: 

  1. Ihr Unternehmen: Nehmen Sie mit der zuständigen Marktaufsichtsbehörde Kontakt auf und erstatten Sie eine Meldung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 PrSG bzw. gemäss den produktspezifischen Spezialerlassen (z.B. Art. 84 LGV bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen). Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie nicht wissen, wer die zuständige Marktaufsichtsbehörde ist.
  2. Marktaufsichtsbehörde: Die zuständige Marktaufsichtsbehörde empfiehlt oder verfügt eine Publikation des Produktrückrufs bzw. eines Sicherheitshinweises über das BFK.
  3. Ihr Unternehmen: Stellen Sie uns per Mail folgende Dokumente in allen verfügbaren Sprachen zu:
    (a) Dokumente, mit welchen Sie Ihre Kunden über den Produktrückruf/Sicherheitshinweis informiert haben bzw. informieren werden (Kundeninformationsschreiben, Plakate, Link auf Webseite Ihres Unternehmens zum Produktrückruf etc.);
    (b) Foto des betroffenen Produkts in guter Qualität.
  4. BFK: Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente erarbeitet das BFK einen Textvorschlag in deutscher, französischer und italienischer Sprache und stellt Ihnen den Textvorschlag zur Publikationsfreigabe zu.
  5. Ihr Unternehmen: Erteilen Sie dem BFK per E-Mail die Publikationsfreigabe oder teilen Sie dem BFK Ihre Anpassungswünsche hinsichtlich des Textvorschlags zu.
  6. BFK: Nach Eingang Ihrer Publikationsfreigaben publiziert das BFK den Produktrückruf/Sicherheitshinweis auf der BFK-Homepage, auf den drei BFK-Facebook-Fanseiten und über die drei BFK-Twitter-Accounts.

Letzte Änderung 19.01.2021

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