Empfehlungen

Gestützt auf Art. 1 des Reglements der Eidg. Kommission für Konsumentenfragen vom 1. Februar 1966 (SR 944.1) kann die Kommission dem Bundesrat einschlägige Empfehlungen unterbreiten, welche ihn einladen, Massnahmen in konsumentenpolitischen Angelegenheiten zu treffen. Die Empfehlung hat keinen verpflichtenden Charakter.

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Letzte Änderung 28.11.2024

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