Seit 2012 gilt in der Schweiz die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021). Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Rund- und Rohhölzern sowie bestimmten Holzprodukten aus Massivholz. Ziel der Deklarationspflicht ist es, die Transparenz für Konsumenten so zu erhöhen, dass sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können.
Warum muss deklariert werden?
Wer muss was deklarieren?
Personen, die Holz und Holzprodukte an Konsumenten abgeben, sind verpflichtet die Holzart und die Holzherkunft (das Land, in dem das Holz geerntet wurde) zu deklarieren.
Deklarationspflichtig ist Rund- und Rohholz sowie eine beschränkte Anzahl von Holzprodukten aus Massivholz, deren Art und Herkunft relativ einfach ermittelt werden kann.
Kontrollen
Das BFK ist mit der Kontrolle der Einhaltung der Deklarationspflicht beauftragt. Die Kontrollen werden entweder Vorort oder online durchgeführt.
Wenn Sie glauben, falsch deklarierte Produkte gesehen zu haben, können Sie uns das mit diesem Formular melden:
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilungen
Letzte Änderung 04.11.2020