Seit 2012 gilt in der Schweiz die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021). Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Rund- und Rohhölzern sowie bestimmten Holzprodukten aus Massivholz. Ziel der Deklarationspflicht ist es, die Transparenz für Konsumenten so zu erhöhen, dass sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können.
Warum muss deklariert werden?
Wer muss was deklarieren?
Personen, die Holz und Holzprodukte an Konsumenten abgeben, sind verpflichtet die Holzart und die Holzherkunft (das Land, in dem das Holz geerntet wurde) zu deklarieren.
Deklarationspflichtig ist Rund- und Rohholz sowie eine beschränkte Anzahl von Holzprodukten aus Massivholz, deren Art und Herkunft relativ einfach ermittelt werden kann.
Kontrollen
Das BFK ist mit der Kontrolle der Einhaltung der Deklarationspflicht beauftragt. Die Kontrollen werden entweder Vorort oder online durchgeführt.
NEUES VORGEHEN BEI DER VERLETZUNG DER DEKLARATIONSPFLICHT
Seit 2022 macht das BFK, das Kontrollorgan für die Deklaration von Holzprodukten, jeweils eine Mitteilung an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), wenn es nach einer Kontrolle einen Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht feststellt. Aufgrund der Ergebnisse eröffnet das WBF als verfolgende und urteilende Behörde, in der Folge ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren und informiert die betroffenen Unternehmen über die Eröffnung des Verfahrens und das weitere Vorgehen. Die üblichen Kontrolltätigkeiten in diesem Bereich finden parallel dazu in der gewohnten Weise statt.
Wenn Sie glauben, falsch deklarierte Produkte gesehen zu haben, können Sie uns das mit diesem Formular melden:
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilungen
Letzte Änderung 05.06.2023