Hier eine Übersicht der in der Schweiz tätigen Ombudsstellen bzw. Stellen der aussergerichtlichen Streitbeilegung.
Aussergerichtliche Streitbeilegung
Ombudsstelle Augenlasern
Tätigkeitsbereich: Augenlaser-Operation in einem Betterview-Shop
Kosten: gratis
Link: https://konsum.ch/de/ombudsstellen/ombudsstelle-augenlasern/
Regionale Schlichtungsstellen
Tätigkeitsbereich: Streitigkeit zwischen Kundin/Kunde und Garagist/Garagistin. Voraussetzung: Kundin/Kunde ist Mitglied beim Touring Club Schweiz (TCS) und Garagistin/Garagist ist Mitglied des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)
Kosten: gratis
Bemerkung: Ein Schlichtungsbegehren kann erst eingereicht werden, nachdem versucht wurde, mit der betroffenen Garage eine Verhandlungslösung zu finden. Die Kundinnen und Kunden müssen sich dann an den TCS, Mobilitätsberatung, Buholzstrasse 40, 6032 Emmen wenden. Sie haben den schriftlichen Sachverhalt, den Reparaturauftrag, die Rechnung, eine Kopie der schriftlichen Reklamation an den Garagisten und dessen Antwort beizulegen.
Link: http://www.agvs-upsa.ch/de/verband/ehrenkodex-schlichtungsstellen
Vermittlung und Schiedsgericht BAU+IMMOBILIEN
Tätigkeitsbereich: Konstruktionsfehler, Nachbarrecht, Geschäftsmiete, Stockwerkeigentum
Kosten: Nach Anhang 1 Art. 1 des Reglements wird ein Kostenvorschuss für das Verfahren und die Honorare gefordert. Die Kosten werden nach Anhang 1 Art. 2 berechnet.
Link: http://www.baumeister.ch/de/unternehmerfragen/konfliktloesungsmethoden/
Ombudsstelle des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste (SVB)
Tätigkeitsbereich: Bestattungsdienste
Kosten: für Mitglieder des SVB gratis, für Nicht-Mitglieder kostenpflichtig
SWITCH: The Swiss Education & Research Network
Tätigkeitsbereich: Domain-Namen unter .ch und .li
Kosten: Ein Schlichtungsversuch kostet 600 CHF, eine Entscheidung des Experten 2000 CHF.
Bemerkung: Der von SWITCH ins Leben gerufene Schweizer Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li wird vom Arbitration and Mediation Center der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf betrieben.
Link: https://www.nic.ch/reg/cm/wcm-page/disputes/overview.jsp?lid=de
Verband Inkasso Suisse
Tätigkeitsbereich: Eintreibung von Forderungen
Kosten: gratis
Bemerkung: Bevor man sich an diese Instanz wendet, muss eine schriftliche Beschwerde bei dem betreffenden Mitglied des Schweizerischen Inkassoverbandes eingereicht werden.
Auf der Verbands-Website unter der Rubrik «FAQ» finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen: https://inkassoverband.ch/
Spezialisierte Ombudsstelle für den Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin
Kosten: Das Angebot ist kostenpflichtig.
Link: https://www.spo.ch/angebote/ombudsstelle-erfahrungsmedizin/
Unabhängige Ombudsstelle für Erfahrungsmedizin
Die Kooperation der SPO mit dem ErfahrungsMedizinischen Register (EMR) beseitigt eine Lücke im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin. Ab sofort können sich Patientinnen und Patienten von EMR-zertifizierten Therapeuten bei Konflikten kostenlos an die SPO als neutrale Anlaufstelle wenden.
Gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) können Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern ein Ombudsverfahren durch eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD anerkannte Ombudsstelle in Anspruch nehmen. Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck einer Ombudsstelle anschliessen, die das EFD rechtlich anerkannt hat.
Liste der anerkannten Ombudsstellen
Financial Services Ombudsman (FINSOM)
Kosten: gratis
Stiftung «Ombud Finance Switzerland»
Kosten: 400 CHF für die Falleröffnung
Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman
Kosten: gratis
Swiss Arbitration Centre
Kosten: 100 CHF Einschreibegebühr
Terraxis SA
Kosten: gratis
Verein «Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)»
Kosten: gratis
Verein «Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)»
Kosten: 150 CHF
Liechtensteinische Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich
Ombudsstelle für Vermögensverwalter mit Domizil in Liechtenstein, die Mitglieder des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein sind und die Kundinnen und Kunden in der Schweiz haben oder in anderer Weise vom Anwendungsbereich des FIDLEG betroffen sind.
Kosten: Registrierungsgebühr von 50 CHF. Keine Verfahrenskosten, lediglich bei sehr komplexen Ausnahmefällen steht es der Schlichtungsstelle frei, dem Kunden nach vorheriger Mitteilung einen Teil der entstehenden Kosten aufzuerlegen.
Ombudsstelle Fleisch
Tätigkeitsbereich: Die Ombudsstelle Fleisch hat zum Ziel, Konsumenten eine Anlaufstelle im Bereich Fleisch zu geben. Sie dient auch als Ansprechstelle für allfällige Whistleblower.
Kosten: Gratis
Bemerkung: Die Ombudsstelle Fleisch kann beigezogen werden, wenn Konsumenten im bilateralen mit der betroffenen Unternehmung keine Übereinkunft finden konnten. Die Ombudsstelle wird aufgrund der geschilderten Sachlage einen Entscheid in Form einer Empfehlung fällen, welche das Problem lösen soll. Falls eine der Parteien mit der Empfehlung der Ombudsstelle nicht einverstanden ist, kann sie beim Ombudsrat Rekurs einlegen, welcher gegebenenfalls eine neue Empfehlung fällt. Sind die Parteien auch mit diesem Vorschlag nicht einverstanden, so bleibt letztlich noch der zivilrechtlichen Weg.
Link: http://www.konsum.ch/beratung/ombudsstellen/ombudsstelle-fleisch/
Vermittlungstätigkeit der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen beim Eigenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Tätigkeitsbereich: Zugangs- und Kopiersperren auf die erlaubten Werkverwendungen
Kosten: gratis
Link: https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/beobachtungsstelle-btm
Ombudsstelle öffentlicher Verkehr
Tätigkeitsbereich: Öffentlicher Verkehr
Kosten: gratis
Ombudsstelle E-Commerce
Tätigkeitsbereich: Kundenbeschwerden über Unternehmen, basierend auf einem Einkauf im Internet.
Kosten: Gratis
Bemerkung: Die Ombudsstelle für E-Commerce kann erst beigezogen werden, wenn durch eigenen Kontakt mit der betreffenden Unternehmung keine Übereinkunft gefunden werden konnte. Sie wird aufgrund der geschilderten Sachlage einen Entscheid in Form einer Empfehlung fällen, welche zur Findung eines Konsenses beitragen soll. Sofern kein Konsens vorliegt, kann beim Ombudsrat Rekurs eingelegt werden, welcher seinerseits einen von der ersten Empfehlung unabhängigen Entscheid fällt. Sind die Parteien auch mit diesem Entscheid nicht einverstanden, so bleibt letztlich noch die Einleitung des zivilrechtlichen Weges.
Link: https://konsum.ch/ombudsstellen/ombudsstelle-e-commerce/
Schlichtungsstelle der Post, Ombud-PostCom
Tätigkeitsbereich: zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Kunden und den Anbieter von Postdienstleistungen.
Kosten: Wer die Schlichtungsstelle anruft, bezahlt eine Behandlungsgebühr von CHF 20.00. Die Anbieterinnen entrichten für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt sind, eine Verfahrensgebühr.
Bemerkung: Zu beachten gilt, dass die einreichende Partei zuvor versucht haben muss, sich mit dem Dienstleistungsanbieter zu einigen. In diesem Sinn hat die Schlichtungsstelle auf ihrer Website eine Checkliste mit wichtigen Hinweisen veröffentlicht, die bei einem Reklamationsschreiben an Anbieter zu berücksichtigen sind.
Ombudsstellen
Tätigkeitsbereich : Beanstandungen betreffend Mindestanforderungen an den Programminhalt, jugendgefährdende Sendungen, Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter
Kosten : Nach Behandlung der Beanstandung stellt die Ombudsstelle dem Programmveranstalter Rechnung. Auf Antrag der Ombudsstelle oder des Veranstalters kann die Beschwerdeinstanz im Falle einer mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat (cf. Art. 93 Abs. 5).
Bemerkung: Die Beschwerden an Ombudsstelle müssen innerhalb von 20 Tagen nach der Ausstrahlung einer Sendung eingereicht werden.
Man unterscheidet folgende Ombudsstellen:
Ombudsstelle der SSR SRG: https://www.srgd.ch/uber-uns/ombudsstelle/
Ombudsstellen der übrigen Radio- und Fernsehveranstalter: https://ombudsman-rtv-priv.ch/deutsch
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Tätigkeitsbereich: Von Reiseanbietern organisierte Reisen
Kosten: gratis
Stiftung Ombudscom
Tätigkeitsbereich: Kundenbeschwerden über Telefondienstleistungen im Festnetz oder im Mobilbereich und über Dienstleistungen im Internet. Ebenfalls zuständig für digitale und Kabel-Fernsehanschlüsse sowie bei Problemen mit Anbieterinnen von Mehrwertdiensten.
Kosten: Die Behandlungsgebühr für Kundinnen und Kunden, welche die Schlichtungsstelle anrufen, beträgt CHF 20.-. Bei missbräuchlich eingeleiteten Schlichtungsverfahren kann die Schlichtungsstelle eine Gebühr bis CHF 500.- verlangen (diese bemisst sich nach dem verursachten Aufwand).
Bemerkung: Ein Schlichtungsbegehren bei Ombudscom kann erst eingereicht werden, nachdem versucht wurde, mit der betroffenen Fernmeldedienstanbieterin eine Verhandlungslösung zu finden. In diesem Sinn hat Ombudscom auf ihrer Website eine Checkliste mit wichtigen Hinweisen veröffentlicht, die bei einem Reklamationsschreiben an Mehrwertdienst- und/oder Fernmeldedienstanbieter zu berücksichtigen sind.
Link Ombudsstelle: https://de.ombudscom.ch/
Paritätische Schadenerledigungsstelle (PSE) der Verbände Textilpflege Schweiz
Tätigkeitsbereich: Von Textilpflegern gepflegte Textilien
Kosten: Bearbeitungskosten von 80 CHF bis 100 CHF, die im Falle eines Erfolges aber zurückerstattet werden.
Link: https://textilpflege.ch/service/schadenfaelle/ombudsstelle-pse/
Unabhänige Beschwerdestelle für das Alter
Tätigkeitsbereich: Berät, unterstützt und schlichtet bei Konflikten im privaten Umfeld und in Institutionen.
Kosten: gratis. Ist die Beschwerde abgeschlossen, wird ein Einzahlungsschein verschickt mit der Bitte um einen Beitrag im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Link: http://www.uba.ch/
Ombudsmann der Privatversicherung und der SUVA
Tätigkeitsbereich: Privatversicherungen, obligatorische Unfallversicherung und Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsgesellschaften, welche Hypothekar-Verträge über Wohneigentum zum Eigenbedarf betreffen.
Kosten: gratis
Bemerkung: Falls es sich um keine in Form einer Sammelstiftung bei einem Schweizerischen Lebensversicherer angeschlossene Einrichtungen der beruflichen Vorsorge handelt, kann man sich an die unentgeltliche Institution „BVG Auskünfte" wenden.
Link: http://www.ombudsman-assurance.ch/typo3/index.php?id=47
Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung
Tätigkeitsbereich: obligatorische Krankenpflegeversicherung und die von den Krankenkassen betriebenen Zusatzversicherungen
Kosten: gratis
Link: https://www.om-kv.ch/
Ombudsstellen der Zahnärztlichen Begutachtungskommissionen (ZBK)
Tätigkeitsbereich: Fragen im Zusammenhang mit Reklamationen betreffend Rechnungshöhe und Qualität einer zahnmedizinischen Dienstleistung
Kosten: Anfragen sind gratis. Für weitergehende Schritte wie die einfache Honorarprüfung, die einfache Begutachtung und das Schlichtungsverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Gerichtliche Streitbeilegung
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) sieht namentlich folgende besondere Verfahren vor:
◾ die Schlichtung (Art. 197 ff.)
◾ die Mediation (Art. 213 ff.)
◾ das vereinfachte Verfahren (Art. 243 ff.)
Beschwerdeinstanzen
Beschwerden sind ein Mittel, das gute Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Spezifische Beschwerdemechanismen wurden insbesondere durch folgende Instanzen errichtet:
Beanstandungen betreffend Werbespots können an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Zukunfstrasse 44, Postfach 332, Biel, gerichtet werden.
Link: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/kontakt.html
Die Preisüberwachung ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Preisfragen. Preismissbräuche können dem Preisüberwacher gemäss den unter dem Link erläuterten Erklärungen und dem Verfahren gemeldet werden.
Link: https://www.preisueberwacher.admin.ch/pue/de/home.html
Die ElCom begleitet und überwacht als unabhängige Regulierungsbehörde den Übergang der monopolistisch geprägten Elektrizitätsversorgung hin zu einem wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der vom Preisüberwacher übernommenen Kontrolle der Elektrizitätstarife.
Die Aufgaben der Wettbewerbskommission sind die Bekämpfung von schädlichen Kartellen, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die Durchführung der Fusionskontrolle sowie die Verhinderung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. Wettbewerbsbeschränkungen können der Wettbewerbskommission gemäss dem unter dem Link erläuterten Verfahren gemeldet werden.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt als Bundesbehörde Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen. Sie hat festzustellen, ob ausgestrahlte redaktionelle Sendungen geltendes Recht verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.
Bevor eine Beschwerde bei der UBI eingereicht werden kann, ist das Verfahren vor der entsprechenden Ombudsstelle zu durchlaufen.
Link: https://www.ubi.admin.ch/de/verfahren/beschwerde/beschwerde-an-die-ubi
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt den lauteren Wettbewerb und damit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sowie faire Geschäftspraktiken. Die Beschwerden betreffend unlautere Geschäftspraktiken können beim SECO durch das Ausfüllen eines dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.
Link: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden.html
Aufgrund einer EU-Verordnung, die am 1. Dezember 2006 auch für die Schweiz in Kraft getreten ist, geniessen Fluggäste bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flügen klar definierte Ansprüche und einen verbesserten rechtlichen Schutz gegenüber den Fluggesellschaften. Jedes Land ist verpflichtet, eine Durchsetzungsstelle einzurichten, die für die Einhaltung dieser Bestimmungen sorgt. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Bezüglich der Vorgehensweise werden die Passagiere gehalten, sich zuerst an die Airline selber zu richten. Sind die Passagiere mit der Antwort des Unternehmens nicht einverstanden oder haben sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten, so können sie ihren Fall dem BAZL mittels Berichtsformular darlegen.
Link: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/fluggastrechte.html
In der Vergangenheit versuchten verschiedentlich Inkassobüros - sogenannte Claim Agencies -, Vollmachten, bei denen
die Unterschrift des Passagiers offensichtlich gefälscht worden war, beim BAZL einzureichen. Zur Verhinderung von Missbräuchen und zum Schutz der Passagiere fordert das BAZL nun zusätzliche Dokumente, die mit der vollständig ausgefüllten Anzeige und den darin aufgeführten Beilagen mitzuliefern sind. Genauere Informationen entnehmen Sie dem PDF.
Private Beschwerdeinstanzen
Die Werbebranche unterhält eine Selbstkontrolle, die heute Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden. Die Vorgehensweise ist unter dem Link definiert.
Letzte Änderung 14.02.2025