Auskunftsstelle – So sollten Sie vorgehen:
- Konsultieren Sie bitte unsere Rubrik "Häufig gestellten Fragen" (FAQ). Oft findet man hier schon Antworten.
- Wird Ihre Frage in den FAQ nicht beantwortet, füllen Sie bitte unser "Auskunftsformular" aus. Sie erhalten dann eine schriftliche Auskunft, die jedoch keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn ist. Das BFK wird sich bemühen, Ihnen mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
- Bevorzugen Sie eine mündliche Auskunft, dann wählen Sie bitte unsere
Helpline Nummer: +41 (0)58 462 20 00 (täglich von 09:30-11:00).