Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Produktesicherheit

Mit dem Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) soll die Sicherheit von Produkten gewährleistet und der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden. Es gilt für das gewerbliche oder berufliche Inverkehrbringen von Produkten. Das Gesetz ist anwendbar, soweit nicht andere bundesrechtliche Bestimmungen bestehen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.

Nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, 930.111) betreiben das BFK und das SECO gemeinsam eine Melde- und Informationsstelle Produktesicherheit.

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Letzte Änderung 30.07.2019

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