Öffentlichkeitsprinzip

Jede Person hat ein Recht auf Zugang zu amtlichen (fertig gestellten) Dokumenten, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dieser Zugang bezieht sich nur auf amtliche Dokumente, die nach dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes - also nach dem 1. Juli 2006 - erstellt oder empfangen wurden. Sie können die gewünschten Dokumente vor Ort einsehen oder Kopien anfordern. Die Bearbeitung des Gesuchs ist gebührenpflichtig; bei geringem Aufwand werden jedoch keine Gebühren erhoben. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.

Kontakt:

Matthias Gehrig
Tel. 058 462 31 20
matthias.gehrig@bfk.admin.ch 

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Letzte Änderung 05.06.2023

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