Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Belange der Konsumentinnen und Konsumenten im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftspolitik (Art. 12 OV-WBF). Das bedeutet konkret:
- Das BFK sorgt dafür, dass Dysfunktionen des Marktes behoben werden, damit die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rolle als Motor für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wahrnehmen können. Es kümmert sich darum, dass die Behörden nur dann einschreiten, wenn tatsächlich ein Marktversagen vorliegt, und dass die getroffenen Massnahmen angemessen sind.
- Das BFK vertritt die Bundesverwaltung in internationalen Gremien, die sich mit Fragen der Konsumentenpolitik beschäftigen.
- Das BFK beteiligt sich an der Ausarbeitung von Standards im Bereich der Normung, insbesondere durch die Mitgliedschaft in technischen Ausschüssen und die Teilnahme an Vernehmlassungen.
Zur Erfüllung seines Mandats arbeitet das BFK bei der Behandlung spezifischer Themen mit anderen Bundesämtern und externen Partnern zusammen.
Das BFK erfüllt zudem folgende Exekutivaufgaben des Bundes:
- Es vergibt Bundesfinanzhilfen an Konsumentenorganisationen.
- Es vollzieht die Kontrolle der Holzdeklaration.
- Es fungiert als Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK).
- Es führt gemeinsam mit dem SECO die Informations- und Meldestelle Produktsicherheit.