Rechtliche Grundlagen

Bundesverfassung

Art. 97 Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten

1. Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

2. Er erlässt Vorschriften über die Rechtsmittel, welche die Konsumentenorganisationen ergreifen können. Diesen Organisationen stehen im Bereich der Bundesgesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb die gleichen Rechte zu wie den Berufs- und Wirtschaftsverbänden.

3. Die Kantone sehen für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren vor. Der Bundesrat legt die Streitwertgrenze fest.

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Letzte Änderung 04.09.2024

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