Am 15. März 1962 richtete US-Präsident J. F. Kennedy eine Erklärung an den amerikanischen Kongress, in der er den Schutz der Verbraucherinteressen thematisierte und die vier Grundrechte der Konsumentinnen und Konsumenten erwähnte: das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht gehört zu werden. Damit unterstrich er, dass eine gesunde Wirtschaft auch vom Schutz der Interessen der Konsumenten abhängt.
Aus Anlass des Welttages der Konsumentenrechte organisierte die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) am 13. März 2013 ein Symposium zum Thema „(Aus-)Bildung des Konsumenten über seine Rechte". Es fanden Podiumsdiskussionen mit Vertretern der Wirtschaft und Konsumentenorganisationen sowie mit den Ombudsleuten wichtiger Branchen (Ombudscom, Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Ombudsman der Privatversicherungen) statt. Dem schweizerischen wie auch dem europäischen Gesetzgeber ist es seit langem ein Anliegen, eine gute Information der Konsumenten sicherzustellen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Konsumenten häufig an sich vorhandene, genügende Informationen nicht zur Kenntnis nehmen oder am Ort der Konsumentscheidung zu ihnen keinen Zugang haben. Dieses Symposium versucht aufzuzeigen, welche Strategien entwickelt werden können, um die Konsumenten besser auszubilden, damit sie ihre Informationsmöglichkeiten optimal abholen und nutzen können. Zudem will es zum Nachdenken über ins Auge zu fassende politische Massnahmen zur Stärkung der Konsumenten anregen.
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK nahm den diesjährigen Welttag der Konsumentenrechte zum Anlass, ein Symposium zum Thema „Marktöffnung - und wo bleiben die Konsumentenrechte?" durchzuführen. Über das Für und Wider von weiteren Marktöffnungen, etwa gegenüber der EU oder im Rahmen der WTO, wird heftig diskutiert. Dabei wird aber kaum einmal die Frage gestellt, wie sich die Konsumentenrechte bei solchen Liberalisierungsschritten entwickeln müssten.
Aus Anlass des Weltverbrauchertags vom 15. März 2009 unterstreicht die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen die Notwendigkeit von Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten sowie eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern.
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen erwartet vom Bundesrat die Umsetzung ihrer Anliegen.
Letzte Änderung 16.03.2023